Deko - Wolf
Raumgestaltung - Gardinenstudio
Berliner Allee 154
13088 Berlin
Geschäftsführer: A.Götke
Tel.: +49 030 9251642
Fax: +49 030 9251642
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Steuer-Nr. : 35/311/60771
UID-Nr.: DE137049125
Verantwortlich für die Veröffentlichung: A.Götke
Allgemeine Geschäfts- Liefer und Zahlungsbedingungen
1.)
Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Liefer und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge des Auftragsnehmers. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.)
Angebote sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei der Auftragnehmer für die sorgfältige Auswahl seiner
Lieferanten einsteht.
3.)
Für alle Bauleistungen gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen.
Diese Leistungen entsprechen den für die Arbeiten des Auftragsnehmers geltenden allgemeinen technischen Vorschriften, soweit nicht nachstehend oder in der Auftragsbestätigung etwas anderes bestimmt
ist oder sonstige besondere Vereinbarungen getroffen wurden.
4.)
Angegebene Lieferzeiten sind Circa-Angaben. Höhere Gewalt, unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen
Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. Falls der Auftragnehmer die vereinbarte Leistungs- u. Lieferfrist aus anderen Gründen nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber ihn
schriftlich in Verzug zu setzen und eine Art und Umfang der Leistung angemessene Nachfrist zu gewähren, es sei denn, die Leistung ist kalendermäßig bestimmt.
Der Auftraggeber kann Schadensersatz wegen Verzuges nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen geltend machen.
Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind. Sie werden erst nach vorheriger Mitteilung an den Kunden ausgeführt. Geringfügige Abweichungen bei
Stoffen (Gewebe und Farbe) bzw. Techniken (Neu-u. Weiterentwicklungen der Hersteller) bleiben vorbehalten.
5.)
Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die
Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist.
Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.)Die Abnahme der Lieferungen und Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen.
7.)
Bei Mängelanzeigen muß dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung vor Ort gegeben werden. Bei berechtigten Mängeln erfolgt kostenlose Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei mehrfachen
Fehlschlagen der Nacherfüllung kann Ersatzlieferung oder Herabsetzung des Zahlungsbetrages verlangt werden. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Endverbraucher, der die Leistung ausschließlich
zum privaten Eigenverbrauch entgegennimmt, kann dieser wahlweise statt der Nacherfüllung Neuherstellung/Ersatzlieferung verlangen. Dies gilt jedoch nicht, soweit aus der Sicht des Auftragnehmers die
Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung gegenüber der Nacherfüllung unverhältnismäßig erscheint.
8.)
Die Gewährleistung wird bei Bauleistungen nach VOB übernommen. Die Verjährungsfrist für die übrigen Leistungen beträgt zwei Jahre, bei Verträgen mit Nicht- Verbrauchern ein Jahr. Reparaturarbeiten
z.B. an technischen Anlagen verjähren ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners in einem Jahr. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, das seine Leistung zur Zeit der Abnahme den anerkannten
Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oderdie Tauglichkeit der Sache mindern. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz auch seiner Erfüllungsgehilfen, haftet er
stets, jedoch nicht darüber hinaus.Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9.)
Eigentums-u. Urheberrechte an vom Auftragnehmer erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Berechnungen bleiben vorbehalten. Derartige Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht
weitergegeben noch vervielfältigt werden.
10.)
Alle angegebenen Beträge beinhalten die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die in Angeboten errechneten Endbeträge sind nach bestem Wissen kalkuliert, jedoch als Circa-Werte anzusehen. Sie
gelten nur bei Komplettlieferung/Leistung seitens des Auftragnehmers.
Die Angebotskalkulationen haben drei Monate Gültigkeit, es se denn, Vertraglich wurden andere Regelungen getroffen.
11.)
Zahlungsbedingungen:
Soweit vertraglich nicht anders ausgewiesen, sind alle Leistungen, auch Teilleistungen, nach unseren angegebenen Zahlungsbedingungen zu entrichten. Bei Auftragserteilungen sind Anzahlungen in Höhe (
siehe jeweiligen Vertragsabschluß ) zu leisten.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen bzw. bei Überschreitung der gesetzlichen Zahlungsfrist kann gegen den Auftraggeber ein Mahnverfahren angestrebt werden.
12.)
Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von Leistungs-u. Lieferungsmängeln zugelassen, die von der Handwerkskammer im Bundesgebiet für das Raumausstatterhandwerk
öffentlich bestimmt sind. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, das unberechtigte Beanstandungen vorgebracht wurden, hat der Auftraggeber die verursachten Kosten zu tragen.
13.)
Der Auftragnehmer behält bis zur vollständigen Zahlung seiner Rechnung das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Geht das Eigentum kraft Gesetzes unter, tritt der Auftraggeber schon jetzt seinen
zukünftigen Anspruch gegen den Eigentumserwerber in Höhe der noch offenen Forderungen an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenstände für die Dauer des Eigentumsvorbehalts
gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch ausreichend zu versichern. Gegebenenfalls tritt er die Versicherungsansprüche in Höhe des Gegenwertes bzw. in Höhe der offenen Forderungen an den
Auftragnehmer ab.
Bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt bestehenden Gegenstände hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten und die Pfandgläubiger von dem
Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu
übereignen.
14.)
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.